Die Bahn macht … viel Ärger

Ich hätte niemals gedacht, das mir eine Fahrt mit der Bahn mal irgendwann so viel Ärger bereitet wie dieses mal. Und alles nur wegen einer Streifenkarte und einen inkompetenten Kontrolleur.

So viel Krach um eine Fahrt hätte ich mir nicht mal im Traum ausgemalt: Gegen Ende November war ich wegen einer kleinen Firmenfeier mal mit der Bahn unterwegs. Wie es sich eben gehört, kauf ich mir vor der Fahrt eine 10er Streifenkarte und Stempel diese auch gleich.

An diesen Tag war es verdammt kalt draußen. Bevor man sich im warmen Zug um einen Sitzplatz streiten darf muss man sich erst die Füße am Bahnhof ab frieren. Ich zückte mein Handy um mir die aktuellen IT-Neuigkeiten durchzulesen und mich ein wenig vom Warten abzulenken. Auf der Rückseite von meinen Handy hatte ich noch meine frisch gestempelte Fahrkarte in der Hand wo wohl die tolle Bahntinte noch nicht getrocknet war. Vielleicht hatte aber auch nur der Stempler wegen der Kälte gesponnen. Dies hatte zur folge das die Tinte auf der Karte leicht verschmierte.

So kam es wie es kommen musste, es wurde kontrolliert. So wie fast immer auf dieser Zuglinie. Der Kontrolleur stellte sich neben mir und sagte erst mal nichts. Ich zeigte Ihm meinen Fahrausweis. Dann wollte er meinen Ausweis sehen. Ich „Kein Problem, hab ich mit dabei…“. Gab Ihm meinen Perso in die Hand. Er kurz darauf: „Ihr Fahrausweis ist so nicht in Ordnung. Ich gehe hier von einer Manipulation aus.“ und konfiszierte meine Fahrkarte. Ich fragte nach was nicht in Ordnung sei und sagte Ihm das der Stempler wohl zu viel Tinte auf die Fahrkarte aufgebracht hatte. Darauf hin wurde mir gesagt, das der Fahrschein dann von unten verwischt sein sollte (?) und hier eindeutig manipuliert wurde. Nach der Aussage das er überprüfe ob ich das nicht schon häufiger mache, wurde ich so langsam sauer. Ich ließ mich auf eine lange Diskussion ein und stellte Ihn zur Rede wie ich nun in die Arbeit kommen solle. Er blockte ab und sagte mir ich solle mich gefälligst an die Bahn Vertieb GmbH wenden. Er zog mit grinsenden Gesicht von dannen und ließ mir eine schöne Zahlungsaufforderung als Andenken da. Mit mieser Laune kaufte ich mir eine Einzelfahrkarte und fuhr mit der U-Bahn weiter…

In der Mittagspause machte ich mich Richtung Hauptbahnhof auf. Ich ging ins „Bahn-Reisezentrum“ und zog zunächst eine Nummer. Dort machte ich das was Bahnkunden eh am besten können: Warten. Danach erklärte mir man, das ich doch bitte eine „Fahrpreisnacherhebungsreklamierung“ per Webformular senden soll. Also setzte ich mich nach der Arbeit nochmal hin und entwarf einen Text in dem ich alles nochmal genau schilderte. Nach einer Woche rufte ich die Hotline an und fragte nach ob mein Antrag den endlich eingegangen und geprüft wurde. Nach ein kurzen Gespräch klärte man mich auf, das die Zahlungsfrist nun ausgesetzt ist bis alles bearbeitet wurde.

Dann passierte 2 Monate nichts. Ich bekam keine Post, E-Mail oder Anrufe. Es fühlte sich so an, als hätte sich die Sache nun doch erledigt… bis ich eine Mahnung per Post bekam. Diese war elektronisch Erstellt worden:

<zitat> Sie konnten bei der Prüfung der Fahrausweise auf Ihrer Fahrt am 22.11.2014 keinen bzw. keinen gültigen Fahrausweis vorzeigen. Leider haben Sie es bisher versäumt, den noch zu zahlenden Betrag (in Höhe von 45€) vollständig zu begleichen. … </zitat>

Das darf doch nicht war sein?! Nun musste ich also doch nochmal Einspruch per Post einlegen. Per E-Mail gelangt es scheinbar nicht an die Stellen wo es etwas bewirken kann. Ganz GEZ like natürlich per Einschreiben:

<zitat>Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit lege ich erneut Einspruch gegen die Fahrpreisnacherhebung in Höhe von 45,-€ ein. Ich habe Ihnen den Sachverhalt bereits per Mail am 22.11.2014 mehr als ausreichend geschildert: Ich war am 22.11.2014 in Besitz einer gültigen Streifenkarte, welche ich vor dem Zusteigen erworben und gestempelt habe, was anhand des Datums des eingezogenen Fahrausweises eindeutig nachvollziehbar ist. Der Stempelautomat brachte allerdings so viel Tinte auf den Fahrschein auf dass diese verwischte. Durch den Kontrolleur wurde mir zur Last gelegt, ich hätte den Fahrschein „manipuliert“. Diesen Vorwurf weise ich erneut entschieden zurück.

Durch ein Telefonat mit Frau ****** am 21.01.2015 wurde mir mitgeteilt, dass der betroffene Fahrausweis nach wie vor nicht überprüft wurde bzw. der Sachverhalt nicht bearbeitet wurde; mir aber trotzdem eine Zahlungsaufforderung per Post zugesendet wurde. Ich habe diese entsprechende Aufforderung allerdings nie erhalten.

Ich bitte Sie hiermit erneut um eine Stellungnahme und umgehender Prüfung des betroffenen Fahrausweises.</zitat>

Dieses Mal hat die eindringliche Bitte auf Fahrscheinprüfung wohl doch etwas erreicht:

<Zitat>… Eine Fahrkarte der Deutschen Bahn ist eine Urkunde. Durch handschriftliche Änderungen, Laminierungen, Überkleben, Radierungen, sonstige Beschädigungen oder das Abtrennen einzelner Teile wird sie ungültig.
Aus kundendienstlichen Gründen reduzieren wir unsere Forderung. Bitte Überweisen Sie … den redurzierten Betrag von 3.30 EUR. </zitat>

FAZIT: Wenn man Recht hat, kann man durchaus auch Erfolg damit haben. Es hat mir aber in diesen Fall viel zeit und nerven gekostet dieses Recht auch durchzubringen. Bei der Fahrpreisnacherhebungsstelle wurden scheinbar einige Fehler gemacht, Aufträge nicht bearbeitet usw. In diesen Fall hilft nur immer wieder anschreiben, anrufen und sich nicht einschüchtern lassen. Das nächste mal spar ich mir allerdings die Nerven und gehe warsch. direkt zum Anwalt.

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